CoachingundAktivierung

  • Der Anspruch auf Arbeitslosengeld ist gegeben.
  • Vor Beantragung des AVGS ist der Antragsteller während der vergangenen 3 Monate mindestens 6 Wochen arbeitslos.
  • Der Antragsteller ist noch nicht vermittelt.
  • Ist die Arbeitslosigkeit kürzer als 6 Wochen, kann im individuellen Fall ein AVGS ausgestellt werden.
  • Haben Sie bereits die Kündigung erhalten, befinden sich aber noch in Beschäftigung, kann ein AVGS ohne Rechtsanspruch beantragt werden.
  • Anspruchsberechtigte von Arbeitslosengeld II können einen AVGS beantragen. Die Bewilligung liegt jedoch auch hier im Ermessen des Fallmanagers beim Jobcenter.